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Ibiza

Wichtige Information: Neue VISA-Bestimmung Für Nicht-EU-Bürger

Sehr geehrte Kunden,

ausländische Investitionen sollen zukünftig in Spanien attraktiver gestaltet werden.

Vor diesem Hintergrund hat die spanische Regierung im vergangenen Monat September ein neues Gesetz verabschiedet, welches die Erteilung von VISA bzw. Aufenthaltsgenehmigungen erleichtern und beschleunigen soll. Diese Regelung bezieht sich auf Käufer, die nicht aus der EU kommen und sieht vor, dass jene eine Aufenthaltserlaubnis für sich selbst, die Ehegattin bzw. den Ehegatten, sowie für eigene Kinder unter 18 Jahren oder volljährige behinderte Kinder erlangen können. Voraussetzung ist, dass sie eine Immobilie in Spanien aus privaten Mitteln und mit einem Mindestwert von 500.000 € erwerben, ohne hierfür eine Finanzierung in Anspruch zu nehmen.

Dieses Visum beinhaltet den uneingeschränkten Aufenthalt in Spanien innerhalb eines Jahres. Nach Ablauf dieses Zeitraumes können die Käufer eine Verlängerung um zwei Jahre beantragen, wobei sie jedoch weiterhin im Besitz der erworbenen Spanien-Immobilie sein müssen. Die Aufenthaltsgenehmigung kann nach Ablauf dieser Zeit nochmals um zwei weitere Jahre verlängert werden, sofern gewünscht.

Kriterien für die Erteilung dieses Visums sind:

• Nachweis der Immobilieninvestition unter Vorlage der Kaufurkunde oder – sofern die Eintragung im Grundbuchamt in Bearbeitung ist – unter Vorlage der beglaubigten Kopie der Kaufurkunde, die im Grundbuchamt eingereicht wurde

• Nachweis über eine Immobilieninvestition i. H. v. 500.000 €, frei von allen Pfandrechten und Belastungen (Investitionen oberhalb dieser Summe dürfen Pfandrechten oder Belastungen unterliegen)

Sollten Sie weitere Informationen zu diesem Thema oder zum Immobilienerwerb in Spanien allgemein wünschen, sprechen Sie uns bitte an. Wir freuen uns auf Sie.

Herzlichst, Ihr

 

Daniel de Chavarría Waschke

Managing Director